Potenziale der Musik für die Gesundheit nutzen! Deutscher Musikrat verabschiedet Resolution

Potenziale der Musik für die Gesundheit nutzen! Deutscher Musikrat verabschiedet Resolution

(Bildquelle: © Dominique Krentscher)

Einstimmig hat der Deutsche Musikrat (DMR) in der Mitgliederversammlung am 19.10.2024 die Resolution „Musik und Gesundheit – Potenziale für Körper, Psyche und Gemeinschaft gezielter fördern und nutzen!“ verabschiedet. Damit engagiert sich der DMR nun verstärkt für dieses bislang in Deutschland noch zu wenig in Politik und Öffentlichkeit beachtete Thema. Die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft, selbst Mitglied im DMR, ist optimistisch, dass mit diesem Vorstoß eine weitere Sensibilisierung für die Bedeutung des Themas erreicht wird.

Die Resolution enthält unter anderem die Themen Gesundheitsförderung und Teilhabe durch Musik, Gesundheitsprävention von Musiker:innen und Musiktherapie. Für die Musiktherapie werden gesetzliche Regelungen für den musiktherapeutischen Beruf als anerkannter Gesundheitsberuf gefordert. Die Qualität der Ausbildung sowie der professionelle Anspruch des Berufs sollen gesichert werden können. Nach Ansicht des Deutschen Musikrates muss Musiktherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen nicht nur im stationären Sektor zugänglich sein. Gerade im ambulanten Bereich brauchten Menschen mit besonderen Bedürfnissen sowie ökonomisch benachteiligte Personen eine adäquate gesundheitliche Versorgung. Deshalb sei eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen notwendig. Schließlich fordert der Deutsche Musikrat mehr Ausbildungskapazitäten an Musikhochschulen und Universitäten. Aufgrund des hohen Bedarfs an therapeutischen Fachkräften sollten weitere Musiktherapie-Studiengänge entwickelt und Studienplätze angeboten werden.

Prof. Dr. Lutz Neugebauer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft (DMTG), begrüßt das politische Engagement des Deutschen Musikrates ausdrücklich: „Musiktherapie kann gerade die Menschen fördern, die es schwer haben, sich sprachlich zu verständigen, deshalb können die qualifiziert ausgebildeten Fachkräfte der Musiktherapie und anderer Künstlerischer Therapien die derzeit schwierige Versorgungslage im Bereich der seelischen Gesundheit verbessern helfen. Dazu ist eine ressortübergreifende Zusammenarbeit unerlässlich, die es leider beim Thema „Kultur und Gesundheit“ bisher noch nicht gibt. Durch die Resolution wird eine langjährige Forderung der DMTG nun seitens der Zivilgesellschaft unterstützt. Wir sind dem Deutschen Musikrat für seine Initiative sehr dankbar, es braucht endlich gesetzliche Regelungen für die Künstlerischen Therapien, damit die Sicherheit von Patientinnen und Patienten gewährleistet wird.“

Mit der Resolution positioniert sich der Deutsche Musikrat gegenüber Politik und Zivilgesellschaft grundlegend zum Themenkreis „Musik und Gesundheit“, um die wertvollen Potenziale von Musik für die Gesundheit bekannter zu machen und gezielter zu fördern. Deshalb fordern die Mitglieder des Deutschen Musikrates u.a. eine „Nationale Strategie Kultur und Gesundheit“, von Krankenkassen gezielte Präventionsmaßnahmen durch Musik sowie den Zugang zu qualifizierten musikbasierten Interventionen für Menschen mit Demenz. Die weiteren Schwerpunkte der Resolution sind die Bedeutung von Gesundheitsmaßnahmen in der Musik-Ausbildung sowie die Stärkung von Gesundheitsprävention und medizinischen Maßnahmen für Profi-Musiker:innen.

Bildquelle: © Dominique Krentscher

Die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft (DMTG) ist der größte Fach- und Berufsverband der Musiktherapeut:innen in Deutschland. Der Verband setzt sich neben der Förderung von Musiktherapie in Forschung, Lehre und Praxis auch für die Verankerung der Musiktherapie im Gesundheitswesen ein. Aufgrund wissenschaftlich anerkannter Nachweise über die positive Wirkung ist Musiktherapie bereits jetzt in zahlreichen medizinischen Leitlinien verankert (z.B. Demenz, Schlaganfall, Psychosoziale Therapien). Verbindliche Ausbildungs- und Qualitätsstandards, abgebildet im DMTG-Zertifizierungsverfahren, geben den Patientinnen und Patienten ein größtmögliches Maß an Sicherheit, gerade wegen eines fehlenden Berufsgesetzes.

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