Gute Nachrichten für Vereine: Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer mit Hartz-IV-Anspruch bleibt anrechnungsfrei. Und das beschlossene Bildungspaket eröffnet zudem neue Perspektiven.
(Planegg, 3. März 2011) – Der Kompromiss bei der Hartz-IV-Reform, auf den sich der Vermittlungsausschuss am 25.2.2011 geeinigt hat, war hart umkämpft. Für Vereine aber heißt es: Ende gut, alles gut. Denn das neue Gesetz sieht vor, dass Leistungsbezieher, die sich nebenberuflich in einer gemeinnützigen Organisation engagieren, weiterhin eine moderate Aufwandsentschädigung erhalten dürfen, ohne dass ihnen dies auf ihre Bezüge angerechnet wird.… mehr “Neues aus dem Vereinsrecht: Hartz-IV-Kompromiss stärkt Ehrenamt”