„Kurzschlusshandlungen vermeiden helfen“

DGHS stellt Gesetzentwurf für Suizid-Beratungsstellen vor

(dgpd Berlin) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. hat am 15. November 2012 in Berlin den Entwurf für ein „Suizidpräventions-Gesetz“ (SPG) vorgestellt. Dieses soll die Grundlage für staatlich geförderte und zugelassene Beratungsstellen bilden. Zur Begründung sagt DGHS-Präsidentin Elke Baezner am Donnerstag: „Die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes wünschen sich ein humanes, an ihrem persönlichen seelischen und körperlichen Wohl orientiertes Lebensende. Dieses soll als Option unter bestimmten Umständen auch den ärztlich begleiteten Freitod einschließen Doch bevor es überhaupt so weit kommt, muss den Freitod suchenden Personen eine werteneutrale, ergebnisoffene, kompetente und vertrauliche Beratung angeboten werden – analog der schon seit Jahren existierenden Schwangerschaftskonfliktberatung.“

Seit 2007 ist die Anzahl der Suizide um mehr als 7 % auf über 10.000 Fälle im Jahr 2010 gestiegen – mehr als doppelt so viele wie Verkehrstote. Der Anteil daran von Menschen mit Angst vor prognostiziertem, langen Leiden oder würdelosem Vegetieren in Pflegeheimen nimmt mit steigendem Alter überproportional zu. Die Fälle betroffener Prominenter häufen sich in jüngster Zeit, die Presse berichtete ausgiebig darüber.

Elke Baezner: „Unser Ziel ist es, Kurschlusshandlungen potentieller Suizidanten auf Grund einer aus Sicht der Betroffenen aussichtslosen Lebenssituation, die oft die Gefährdung und Traumatisierung Dritter mit sich bringt, massiv zu reduzieren. Umfassende Hilfestellung hierbei ist oberste Pflicht eines an der Menschenwürde ausgerichteten Rechtsstaates. Liegt aber ein fundierter, nachvollziehbarer, schwerwiegender Grund und über einen längeren Zeitraum hinweg konstanter Wille für einen wohlüberlegten Freitod vor, soll dem entscheidungsfähigen Sterbewilligen eine Bescheinigung ausgestellt werden, die ihm die Option eines humanen, ärztlich begleiteten Suizids ermöglicht. Die Entscheidung über die Umsetzung und den Zeitpunkt liegt dann beim Suizidwilligen. Die statistisch belegbaren Erfahrungen aus andere Ländern zeigen, dass dadurch die Anzahl von Suiziden nicht steigt, sondern sogar deutlich reduziert werden konnte.“

Beratungsziel, so Baezner, ist es, in eingehenden Gesprächen Vertrauen zu schaffen, gemeinsam mit dem Hilfesuchenden akzeptable Lösungen zu finden, um Affekthandlungen zu vermeiden, aber auch legale, transparente, staatlich kontrollierbare Verfahren für ein menschenwürdiges Sterben anzubieten. Der Sterbetourismus in die Schweiz, die Beschaffung tödlicher Medikamente über das Internet aus unsicheren Quellen oder gar die zu Recht befürchtete Kommerzialisierung der Sterbehilfe soll damit unterlaufen werden.

Als Lösung bietet sich aus Sicht der DGHS daher ein eigenständiges Gesetz zur Vermeidung und Kanalisierung von Suiziden (Suizidpräventionsgesetz – SPG) an.

Elke Baezner: „Wir betrachten unseren Vorschlag vor dem Hintergrund der langjährigen, guten Erfahrungen, die bisher im benachbarten Ausland gemacht wurden, als einen wesentlichen Lösungsansatz eines dringenden gesellschaftspolitischen Problems.

Wir sind überzeugt, dass mit der Einrichtung solcher Beratungsstellen den Menschen in unserem Land und ihren Familien viel Leid erspart werden kann. Deswegen hoffen wir in der Politik auf Unterstützung dieser Initiative.“

Den Gesetzestext (Entwurf der DGHS für ein SPG) und die Begründung finden Sie unter www.dghs.de

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt. … damit das Leben bis zuletzt human bleibt!

Kontakt:
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030-21222337-22
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