Gewissensfreiheit für alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland!

DGHS-Präsidentin Baezner verweist auf Unterschriftenaktion der DGHS und appelliert an die Landesärzte-Kammern:
Niemand kann Sie zwingen, den Ärztetag-Beschluss zur ärztlichen Suizid-Beihilfe zu übernehmen!

(dgpd Berlin) DGHS-Präsidentin Elke Baezner wendet sich erneut an die Landesärztekammern, die nach der Sommerpause zu Sitzungen zusammenkommen werden.
In einem Brief vom 25. August 2011 schreibt sie: „Im Namen unserer rund 30.000 Mitglieder und vieler Menschen in Deutschland bitte ich Sie eindringlich: Lassen Sie den Ärztinnen und Ärzten ihre Gewissensfreiheit! Die Bundesärztekammer mag ihre Gründe gehabt haben, auf dem 114. Deutschen Ärztetag auf ein Verbot ärztlicher Suizidbeihilfe zu dringen. Uns bleiben sie verschlossen. Mehr als 2.300 Menschen haben in den vergangenen Wochen den Appell der DGHS „Kampf gegen BÄK-Beschlüsse“ unterschrieben, weil auch sie nicht verstehen können, dass das Leiden eines Sterbenden, seine Schmerzen und seine Hilflosigkeit angesichts des fortschreitenden Verlustes seiner Lebensqualität und seiner Würde den Funktionären ihres Berufs offenbar gleichgültig ist.

Die Hilfe zu einem menschenwürdigen Sterben ist ein Kernbereich ärztlicher Aufgaben. Dazu gehört – unter strengen Sorgfaltskriterien – die Suizidbegleitung. Das in der Neufassung der Musterberufsordnung formulierte Verbot jeder ärztlichen Hilfe zum Suizid ist nicht nur ein Eingriff in die ärztliche Selbstverantwortung, sie ist auch eine Verletzung der ärztlichen Ethik. „Ärzte dürfen weder ihr eigenes noch das Interesse Dritter über das Wohl des Patienten stellen“, heißt es in der alten wie in der neuen Berufsordnung. Wir fragen: Wo bleibt diese Ethik, wenn Menschen dazu verdammt sind, mit qualvollen, oft ungeeigneten Mitteln selbst Hand an sich zu legen, weil sie kein Vertrauen zu ihrem eigenen Arzt haben können?

Noch haben Sie es in den Landesärzte-Kammern in der Hand, sich FÜR Gewissenfreiheit auszusprechen.

Die DGHS ruft die Landesärztekammern, die Landesregierungen, die Landespolitiker und alle am Patientenwohl orientierten Kräfte in diesem Land noch einmal dringend auf, die Bedürfnisse der Bevölkerung ernst zu nehmen und die vom Ärztetag beschlossenen verschärften Einschränkungen der Handlungs- und Gewissensfreiheit der Ärzte nicht zuzulassen. Die Unterschriften-Aktion der DGHS ist Ausdruck der öffentlichen Meinung, die Sie nicht missachten sollten.“

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 31. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.

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