bmt begrüßt Urteil gegen Tierquäler in Dresden – Ein Jahr Gefängnis und lebenslanges Tierhalteverbot

Ende Februar verurteilte das Amtsgericht Dresden einen Tierquäler zu einem Jahr Gefängnis und einem lebenslangen Tierhalteverbot.

Der 31jährige Mann hatte seinen Boxermischling jämmerlich verhungern und verdursten lassen – und seine Mutter schaute tatenlos dem langsamen Sterben des Rüden zu. Das lebenslange Tierhalteverbot gilt auch für sie, da sie als Mitbewohnerin ebenfalls für den Hund verantwortlich gewesen wäre. Zusätzlich muss sie 1800 Euro Strafe zahlen.

Als der drei Jahre alte Odin auf einem Brachgelände im Oktober 2013 von einem Steinmetz tot aufgefunden wird, ist der Dresdner zutiefst schockiert: Der Hund ist so abgemagert, dass alle Knochen sichtbar hervorstehen. Odin ist an den Pfoten gefesselt und seine Schnauze mit zwei Maulkörben eng zusammengehalten. Der Finder alarmiert die Polizei, die anhand des implantierten Mikrochips den u.a. wegen Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs Vorbestraften ausfindig macht.

„Wir begrüßen das Urteil aus Dresden sehr“, sagt Claudia Lotz, Leiterin des Bund gegen Missbrauch der Tiere in Berlin, „hier hat der Richter nach unserer Auffassung tatsächlich Recht gesprochen und die Gesetzgebung ausgeschöpft.“ Dagegen hatte das Strafmaß des Amtsgerichts Gifhorn in einem ähnlichen Fall Fassungslosigkeit hervorgerufen: Im Juni 2013 hatten zwei Männer und einen Frau in beispielloser Grausamkeit eine junge Dobermannhündin gequält und sie – an Schnauze und Pfoten gefesselt – in einem See ertränkt.
Tausende Menschen hatten Mahnwachen für die getötete Hündin abgehalten und harte Strafen für die Täter gefordert. Das Strafmaß, sechs Monate auf Bewährung, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit und ein auf fünf Jahre begrenztes Tierhalteverbot, waren als Hohn von vielen Beteiligten empfunden worden. „Urteile, wie gerade in Dresden gesprochen, können dazu beitragen, Menschen von Tierquälereien abzuhalten, weil sie die schärferen Sanktionen wie eine Gefängnisstrafe fürchten“, hofft Claudia Lotz.

er Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland.

Mit seinen 11 Geschäftsstellen, 8 Tierheimen und einem Tierschutzzentrum ist der bmt im gesamten Bundesgebiet vertreten. Zusätzlich betreut der Verein rund 200 Gnadenbrottiere in ausgewählten Pflegestellen und auf Gnadenbrothöfen.

Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
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